Der Prokon Windpark Dennin befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern in der Nähe der Ortschaft Dennin, die zur Gemeinde Spantekow im Landkreis Vorpommern-Greifswald gehört. Insgesamt stehen dort drei Windenergieanlagen (WEA) mit einer installierten Gesamtleistung von 10,8MW. Seit der Inbetriebnahme im Februar 2023 können etwa 9.500 Haushalte pro Jahr bilanziell mit grünem Strom versorgt werden. Die drei WEA haben eine Gesamthöhe von jeweils 200 Metern und erzeugen circa 33 Millionen Kilowattstunden Strom im Jahr. Aus dem ursprünglichen Genehmigungsantrag konnten acht WEA wegen Belangen der Luftfahrt zunächst nicht genehmigt werden. Aufgrund neuer technischer Möglichkeiten sind am Standort Dennin inzwischen wieder mehr Anlagenstandorte genehmigungsfähig. Daher hat Prokon einen entsprechenden neuen Genehmigungsantrag erarbeitet – nun mit leistungsstärkeren WEA.
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Der Windpark Dennin ist eines der ersten Windenergievorhaben, bei denen das 2016 eingeführte Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGemBeteilG) angewandt wurde. In Abstimmung mit dem Energieministerium und allen betroffenen Gemeinden im Umkreis von 5km um die WEA wurde ein spezielles Konzept entwickelt, bei dem die Gemeinden über mehrere Vereinbarungen dauerhaft jährliche Zahlungen erhalten, die im fünfstelligen Bereich liegen. Über diese Einnahmen können die Gemeinden weitestgehend frei verfügen und von den Bürgern gewünschte Vorhaben finanzieren, die ohne diese Einnahmen nicht möglich wären. Neben einer Basiszahlung orientieren sich die Einnahmen am Ertrag des Windparks: Je höher die Leistung der installierten WEA ist, desto stärker profitieren die Gemeinden.
Die für die Berechnung der Auswirkungen von WEA auf den Luftverkehr zuständige Behörde (Deutsche Flugsicherung, DFS) hat über viele Jahre mit bestimmten unveränderten Fehlerberechnungsformeln gearbeitet, um negative Auswirkungen der WEA (Turmhindernis, Rotordrehbewegung) auf Radaranlagen zu ermitteln.
Diese Formeln konnten nunmehr nach sehr aufwändigen Forschungsarbeiten verschiedener Institute korrigiert werden, sodass der erforderliche Abstand von WEA zu bestimmten Radaranlagen wesentlich reduziert werden kann. Im Fall Dennin bewirkt dies, dass am geplanten Standort keine negativen Auswirkungen auf eine benachbarte Radaranlege mehr zu befürchten sind.
Schon vor dem Bau des Windparks hat Prokon mit verschiedenen Anbietern von Ökokonten im Projektgebiet Verträge abgeschlossen, um Naturschutzmaßnahmen umzusetzen, die dauerhaft durch Grundbucheintragungen gesichert sind. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld alle mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt. Als Beispiele sind die Wiedervernässungsmaßnahme Rossiner Wiese, Hecken- und Baumpflanzungen bei Rebelow sowie die Etablierung und langjährige Erhaltung artenreicher Grünlandflächen bei Wolgast zu nennen. Alle Maßnahmen wurden in einer Entfernung von maximal 30km zum Eingriff etabliert. Für die Umsetzung wurde durch Prokon insgesamt ein hoher sechsstelliger Betrag zur Verfügung gestellt.
Die WEA haben – wie alle Luftfahrthindernisse über 100m Gesamthöhe – eine sogenannte Flugbefeuerung zu installieren. Gleichzeitig hat Prokon freiwillig von Beginn an den zusätzlichen Einbau einer sogenannten Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) eingeplant. Hierfür wurde ein Radarsystem installiert, das herannahende Flugobjekte erkennt und rechtzeitig die rote Nachtbeleuchtung aktiviert. Sobald sich das Flugobjekt entfernt hat, wird die Befeuerung wieder abgeschaltet. Auf diese Weise kann das nächtliche Blinken in Dennin im Durchschnitt um über 90% reduziert werden. Diese Befeuerungsart wird künftig verpflichtend werden. Prokon ist hier frühzeitig aktiv geworden, um einen bestmöglichen Schutz der Anwohner:innen zu ermöglichen.
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