In Westfinnland in der Gemeinde Närpes (Region Österbotten) sind Mitte 2024 sieben Windkraftanlagen in Betrieb genommen worden. Der Windpark Björkliden, an dem Prokon 19,9 % der Anteile hält, besitzt eine installierte Gesamtleistung von 41,3 MW. Prokon verwendet in Finnland und Deutschland unterschiedliche Modelle zur Vermarktung von Strom aus Windenergieprojekten. In Finnland sind langfristige Stromabnahmeverträge (PPAs) mit Unternehmen weit verbreitet. Diese PPAs gewährleisten durch direkte Verträge mit Abnehmern in der freien Wirtschaft sowohl Planungssicherheit als auch stabile Einnahmen, wodurch der Bau und Betrieb von Windparks erleichtert wird.
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Windenergieanlagen errichtet
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Der Weg zur Ausweisung eines Windparkgebiets ist ein langwieriger Prozess und verläuft ähnlich wie in Deutschland. Die Windparkgebiete befinden sich in der Regel, wie in Björkliden, im Besitz kleiner privater Grundbesitzer:innen. Auf der Basis von Verhandlungen schließt Prokon langfristige Pachtverträge mit den Eigner:innen ab. Sobald das Gebiet gepachtet ist, leitet Prokon die Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zum Flächennutzungsplan bei den Behörden ein. In diesem Prozess erarbeitet Prokon mögliche Entwürfe, die der Öffentlichkeit zur Beurteilung vorgelegt werden. Schließlich entscheidet der Gemeinderat über die Größe der Windparkfläche.
Björkliden schließt sich in gewisser Weise an den Windpark Hedet an, an dem Prokon ebenfalls 19,9 % der Anteile hält. Hedet wurde in den Jahren 2018-2019 gebaut. Es gab allerdings nicht genügend Netzkapazität für beide Windparks, weswegen Björkliden bis 2021 warten musste, bis ein weitere Netzvertrag mit der regionalen Stromnetzgesellschaft unterzeichnet werden konnte.
Generell sind die Umweltschutzauflagen für Windparks in Finnland nicht so streng wie in Deutschland. Um trotzdem sicherzustellen, dass der Windpark Björkliden nicht nur den gesetzlichen Anforderungen, sondern auch den Erwartungen der beteiligten Interessengruppen gerecht wird, hat Prokon freiwillig eine Umweltgenehmigung beantragt. Die örtliche Umweltbehörde prüft jährlich, ob der Betrieb und die Auswirkungen des Windparks im Rahmen der festgelegten Bedingungen liegen.
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