Im Jahr 2024 wurden auf politischer Ebene weitreichende Änderungen mit Auswirkungen auf Genossenschaften angestoßen. Seit Anfang 2025 können wesentliche Geschäftsprozesse – darunter Gründung, Beitritt, Übertragungen und Vollmachten – nicht mehr nur in Schriftform, sondern auch in Textform erfolgen. Für die Schriftform ist eine eigenhändige Unterschrift notwendig, während bei der Textform ein einfaches, nicht unterschriebenes Schriftstück ausreicht. Weitere Änderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) befinden sich derzeit in der politischen Beratung.
Vor diesem Hintergrund ist es mittelfristig sinnvoll, die Satzung der Prokon Regenerative Energien eG zu modernisieren und an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Der genossenschaftliche Prüfverband der Prokon eG, der Genoverband e. V., empfiehlt jedoch, zunächst die geprüften Änderungsempfehlungen des Fachausschusses Recht (FAR) des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV) abzuwarten. Dies gewährleistet eine rechtssichere und umfassende Umsetzung der Satzungsänderungen in einem Schritt.
Da derzeit nicht absehbar ist, wann der FAR seine Empfehlungen veröffentlicht, wird der Vorstand der Prokon eG erst die neue Mustersatzung abwarten, um auf dieser Basis Satzungsänderungen für die Generalversammlung 2026 vorzuschlagen. Wir halten unsere Mitglieder über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.
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