Nachhaltig und fair: Mit unserem Prokon-Windstrom-Stromtarif verringerst du deinen persönlichen CO₂-Fußabdruck – dank 100 % Windstrom direkt aus unseren Windkraftanlagen. Du möchtest wechseln? Dann kannst du dir außerdem unseren 50€ Neukundenbonus sichern!
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Errechne dir jetzt mit unserem Impact-Rechner, wie viel du mit uns einsparen kannst:
Der Strompreisrechner ist ein einfaches Vergleichsinstrument. Hierfür musst du lediglich deinen durchschnittlichen Jahresverbrauch eingeben. Wenn du deine letzte Stromabrechnung gerade nicht parat hast, kannst du alternativ für eine erste Einschätzung einfach die Personenzahl seines Haushaltes angeben. Unser Strompreisrechner fragt zusätzlich auch die Postleitzahl ab. Dies liegt daran, dass die Gebühren für den Netzbetrieb nicht überall gleich sind. In Berlin liegen sie zum Beispiel niedriger als in Hamburg. Während andere überregionale Anbieter einen bundeseinheitlichen Preis kalkulieren, hat sich Prokon dafür entschieden, die Unterschiede über den Strompreisrechner transparent zu machen. Denn Prokon möchte nicht, dass du als Verbraucher:in in einer Region mit günstigen Netzgebühren die höheren Kosten in anderen Regionen mitfinanzierst. Das finden wir fair. Schließlich macht die Herstellung des Stroms nur etwa ein Viertel des Preises aus.
Ja, wenn du bei uns Mitglied bist, kannst du unseren Tarif Prokon Mitgliederstrom 12 abschließen.
Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate
Exklusiv: Nur für Genossenschaftsmitglieder
Einzigartig: 100 % Windstrom aus Prokon-Windenergieanlagen
Zertifiziert: TÜV Nord und ok-power-plus Siegel garantieren echten Ökostrom
Nachhaltig: Erlöse fließen in den Bau erneuerbarer Energie-Anlagen
Alle Preise inkl. MwSt.
Einfach im Tarifrechner das Ergebnis "Mitgliederstrom" auswählen und abschließen.
Bei Fragen wende dich gerne an unseren Kundenservice:
04821 6855-0
dialog@prokon.net
Du bist noch kein Mitglied? Dann entdecke hier die Vorteile der größten Energiegenossenschaft Deutschlands:
Zur Prokon Bürger-Energie-Genossenschaft
Grundsätzlich ja! Wir beliefern Kund:innen im gesamten Bundesgebiet. In grenznahen Regionen kann es sein, dass die Belieferung aus technischen Gründen nicht möglich ist. Gib in unserem Tarifrechner einfach deinen Verbrauch und deine PLZ ein, um sehen zu können, welcher Arbeits- und Grundpreis in deinem PLZ-Gebiet für Prokon Windstrom gültig ist.
Wenn wir deinen Antrag erhalten, kündigen wir deinen Stromvertrag bei deinem vorherigen Lieferanten, kümmern uns um die übrigen Formalitäten des Wechsels und halten dich stets auf dem Laufenden. Dieser gesamte Vorgang dauert laut Wechselverordnung rund 3 Wochen.
Der mögliche Starttermin deines neuen Prokon Stromvertrages ist dabei von der Laufzeit deines bisherigen Vertrages abhängig. Den verbindlichen Lieferbeginn und die Höhe deines monatlichen Abschlages teilen wir dir schriftlich in deiner Vertragsbestätigung mit.
Wenn du umziehst oder bereits umgezogen bist, kannst du bis zu sechs Wochen rückwirkend zu Prokon Strom wechseln. Die Voraussetzung ist, dass uns dein vollständig ausgefüllter Stromvertrag vor Ablauf dieser Frist vorliegt und sich dein Vormieter/Vorbesitzer ordnungsgemäß bei seinem Lieferanten abgemeldet hat.
Der Belieferungsbeginn darf bei Abgabe deines Strom-Antrages nicht mehr als 180 Tage, also ein halbes Jahr, in der Zukunft liegen. Solltest du bei deinem aktuellen Anbieter eine längere Kündigungsfrist haben, wird der Antrag von Prokon leider automatisch abgelehnt. In diesem Fall ist ein Reminder im Kalender sinnvoll. Der erinnert dich dann daran, den Antrag nochmal im Zeitfensters von 180 Tagen vor Vertragsbeginn an uns zu senden. Bei Fragen melde dich gerne:
04821 6855-0
dialog@prokon.net
Nein, keine Sorge! Du wirst durchgehend mit Strom versorgt. Der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter ist nur eine Vertragsangelegenheit. Der örtliche Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, deine Stromversorgung zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
Nein, wir übernehmen gerne alle Wechselformalitäten für dich.
Eine direkte Kündigung deines Stromversorgers durch dich selbst ist nur dann notwendig, wenn du ein Sonderkündigungsrecht bei diesem wahrnehmen möchtest. Dieses erhältst du beispielsweise dann, wenn dein Versorger die Preise erhöht hat.
Na klar! in unserem Energieportal kannst du ganz einfach alle Stromverträge selbst verwalten und persönliche Daten anpassen, Zählerstände durchgeben, den Umzug mitteilen, die Bankverbindung ändern und deine Vertragsdokumente einsehen.
Um zu vermeiden, dass dein Netzbetreiber den Zählerstand (ggf. zu deinem Nachteil) schätzt, empfehlen wir dir, deinen Zählerstand vor Vertragsbeginn abzulesen. Deinen Zählerstand kannst du uns direkt über unser Energieportal mitteilen. Zugang zum Energieportalerhältst du nach einmaliger Registrierung mit deiner Kunden- und Vertragsnummer. Gegebenenfalls kommt dein zuständiger Netzbetreiber bezüglich des Zählerstandes ebenfalls auf dich zu.
Im Portal findest du unter „Selber machen“ oder „Was möchtest du tun?“ ein Eingabemaske für den aktuellen Zählerstand. Selbstverständlich kann der aktuelle Zählerstand auch per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt werden. Wenn der Zählerstand für die Erstellung einer Rechnung von uns benötigt wird, dann informieren wir unsere Kundinnen und Kunden vorab mit der Bitte um Mitteilung eines Zählerstandes. Auch der Grundversorger fordert einmal im Jahr einen Zählerstand von allen Stromkundinnen und Stromkunden an, egal von welchem Anbieter man versorgt wird.
„Ich bin Prokon-Kunde, weil: ich gerne Ökostrom direkt vom Erzeuger beziehe und in Bezug auf den Klimawandel mit Prokon Strom ein gutes Gewissen habe. Außerdem fühle ich mich als Kunde fair behandelt und kann mich mit den Werten des Unternehmens gut identifizieren."
Felix Grundel, Windstromkunde bei Prokon
„Ich bin Kunde bei Prokon, weil mir der Gedanke der Genossenschaft gefällt und regenerative Erzeugung von Strom einer der Hauptaufgaben der Energiewende ist und bleibt. Und: Prokon ist mir sympathisch."
Alexander Obst, Windstromkunde bei Prokon
„Ich habe das Gefühl, bei Prokon ist das was Persönliches, da stecken Menschen mit Herzblut dahinter. Mein Stromanbieter liefert mir nicht nur Strom, sondern dahinter steckt eine Mission, nämlich eine klimaneutrale Energieversorgung.“
Oli.P, Windstromkunde bei Prokon
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echten Ökostrom an unsere Kund:innen
Diese Informationen zur Stromkennzeichnungspflicht richten sich nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz v. 7. Juni 2005, geändert 22. Mai 2023. Die Angaben beziehen sich auf Daten für das Jahr 2023 (Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen –BNetzA-).
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