Die Genossenschaft wird von einem Vorstand aus zwei Personen geleitet, der vom Aufsichtsrat eingesetzt wird. Der Aufsichtsrat wird von euch Mitgliedern auf der Generalversammlung gewählt. In der Versammlung entlastet ihr Vorstand und Aufsichtsrat und stimmt über die Verwendung des Jahresüberschusses ab.
Unsere Genossenschaft setzt auf die aktive Förderung unserer Mitglieder. Als Mitglied bist du finanziell beteiligt und hast das Mitspracherecht bei der Gestaltung der Genossenschaft. Wenn wir erfolgreich sind und einen Gewinn erzielen, bekommst du Dividenden ausgezahlt.
Als Mitglied hast du das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen, dort abzustimmen und dich zu informieren. Du kannst auch schriftlich oder elektronisch an Abstimmungen teilnehmen, ohne anwesend zu sein.
Wir wollen alle an der Energiewende teilhaben lassen – ganz egal ob jung oder alt, Privatpersonen, Unternehmen oder Verein, kleines oder großes Budget, In- oder Ausland. Je nachdem, wer Mitglied werden möchte, müssen ggf. zusätzliche Nachweise und Dokumente wie z.B. Geburtsurkunde bei Minderjährigen oder Handelsregisterauszüge für Unternehmen eingereicht werden. Wir geben dir in der Antragsstrecke entsprechende Hinweise.
Um Mitglied bei Prokon zu werden, sende uns eine unterschriebene Beitrittserklärung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dafür kannst du entweder das obige Formular online ausfüllen und signieren oder hier downloaden und per Post an folgende Adresse schicken:
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchoffstraße 3
25524 Itzehoe
Nach Eingang deiner Beitrittserklärung wird dein Beitritt vom Vorstand geprüft und bei Zulassung erhältst du eine schriftliche Bestätigung. Du verpflichtest dich zur Übernahme mindestens eines Geschäftsanteils von 50 Euro.
Die Mitbestimmung erfolgt über die Generalversammlung, in der jedes Mitglied, unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung, eine Stimme hat.
Alle Änderungen, wie Anschrift oder E-Mail-Adresse, musst du Prokon unverzüglich mitteilen. Änderungen kannst du direkt im Mitgliederportal vornehmen oder per Mail an dialog@prokon.net schriftlich mitteilen.
Ja, du kannst deine Stimmrechte in der Generalversammlung durch eine Vertretungsvollmacht ausüben lassen. Bevollmächtigte dürfen nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten und müssen entweder selbst Mitglieder der Genossenschaft oder nahe Familienangehörige sein. Alle Details und ein Muster der Vollmacht findest du vor der Generalversammlung in unserem Mitgliederportal.
Ja, du kannst jederzeit deine Anteile erhöhen, indem du mehr Geschäftsanteile kaufst. Es gibt keine Grenze, wie viele Anteile du haben darfst.
Um weitere Anteile zu kaufen, schick der Genossenschaft eine unterschriebene Erklärung. Du kannst das ganz einfach in unserem Mitgliederportal machen. Wenn du das Formular lieber per Post erhalten möchtest, kannst du es auch bei unserer Mitgliederbetreuung anfordern:
E-Mail: dialog@prokon.net
Telefon: 04821 6855-0
Sobald der Vorstand deine Erhöhung genehmigt hat, bekommst du eine Bestätigung und wirst gebeten, das Geld einzuzahlen – entweder per Überweisung oder Lastschrifteinzug. Wichtig: Du musst alle bisherigen Anteile komplett bezahlt haben, bevor du mehr kaufen kannst.
Du kannst bereits mit dem Erwerb eines Anteils Mitglied werden, wobei ein Anteil 50€ kostet. Wir laden dich herzlich ein, mindestens 10 Anteile zu zeichnen. So kannst du nicht nur dein Engagement für eine nachhaltige Zukunft unterstreichen, sondern auch von den finanziellen Vorteilen deiner Mitgliedschaft (z.B. Dividenden) profitieren.
Als Mitglied bei Prokon wirst du direkt am Jahresgewinn der Genossenschaft beteiligt und erhältst eine Dividende, die je nach Geschäftserfolg variiert und in den letzten Jahren zwischen drei und fünf Prozent lag. Da dein Beitrag als Eigenkapital gilt, profitierst von der wirtschaftlichen Leistung der Genossenschaft.
Ja, als Genossenschaft unterliegt Prokon den gesetzlichen Prüfungsverpflichtungen. Die Prüfungen werden durch den Genoverband e.V. durchgeführt und sind umfassender als bei einer GmbH, einschließlich der Überprüfung der Geschäftsführung.
Die Ertragslage von Prokon wird vor allem durch den Stromertrag, die Anzahl der Stromkunden, dem politischen Willen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie die Effizienz der Organisation beeinflusst. Entscheidungen über die Ausschüttung von Dividenden werden jährlich von der Generalversammlung getroffen, basierend auf dem Jahresabschluss und einem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands.
Nein, ein Bankdepot ist nicht notwendig. Geschäftsanteile bei Prokon sind keine Wertpapiere. Du erhältst eine schriftliche Bestätigung über die Anzahl deiner Geschäftsanteile und die Genossenschaft führt eine Mitgliederliste zur Dokumentation deiner Beteiligung. Du kannst den Bestand deiner Anteile jederzeit im Mitgliederportal einsehen.
Alle Finanzberichte von Prokon sind öffentlich auf unserer Website im Bereich Investor Relations einsehbar.
Die Dividende wird erfolgsabhängig gezahlt und von der Generalversammlung jährlich beschlossen. In den letzten Jahren lag die Dividende bei 3 bis 5 Prozent. Wenn du mehr über unsere finanzielle Entwicklung erfahren möchtest, findest du hier unsere Finanzbericht.
Ja, du kannst sowohl eine Nichtveranlagungsbescheinigung als auch einen Freistellungsauftrag bei uns einreichen. Diese Dokumente ermöglichen eine steuerliche Berücksichtigung etwaiger Dividenden. Es ist wichtig, dass die richtigen steuerlichen Identifikationsnummern angegeben werden, damit der Freistellungsauftrag wirksam wird.
Ja, du kannst dein Geschäftsguthaben jederzeit durch einen schriftlichen Vertrag auf eine andere Person übertragen, vorausgesetzt, der Erwerber ist bereits Mitglied oder wird Mitglied bei Prokon. Bei einer vollständigen Übertragung scheidest du aus der Genossenschaft aus, bei einer Teilübertragung verringert sich die Anzahl deiner Geschäftsanteile.
Ja, du kannst deine Stimmrechte in der Generalversammlung durch eine Vertretungsvollmacht ausüben lassen. Bevollmächtigte dürfen nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten und müssen entweder selbst Mitglieder der Genossenschaft oder nahe Familienangehörige sein. Alle Details und ein Muster der Vollmacht findest du vor der Generalversammlung in unserem Mitgliederportal.
Ja, du kannst jederzeit eine Vollmacht erteilen, damit jemand anderes in deinem Namen handelt. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und an unsere Hauptadresse gesendet werden. Details zur Erstellung einer Vollmacht findest du ebenfalls in unserem Mitgliederportal.
Ja, das ist möglich. Wenn du jemanden bevollmächtigen möchtest, deine Mitgliedschaftsangelegenheiten zu vertreten, erteile dieser Person schriftlich eine entsprechende Vollmacht. Falls du möchtest, dass die Vollmacht bei der Prokon eG hinterlegt wird, sende das unterschriebene Original per Post an:
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
Ein Musterformular für die Erteilung einer Vollmacht findest du im Mitgliederportal.
Hinweise für den Vollmachtgeber: Die Vollmacht beinhaltet auch die Befugnis zum Empfang von Post. Bitte gib im Formular an, ob die Post an den Bevollmächtigten oder an dich (das Mitglied) gesendet werden soll. Falls du keine Angabe machst, wird der Schriftverkehr über den Bevollmächtigten geführt. Änderungen zur Postzustellung kannst du jederzeit durch ein formloses Schreiben vornehmen lassen.
Hinweise für den Bevollmächtigten: Bei der Ausübung der Vollmacht muss ein Identitätsnachweis bei der Prokon eG eingereicht werden, z.B. eine Kopie des Personalausweises.
Achtung: Diese Vollmacht berechtigt nicht zur Vertretung in der Generalversammlung. Für die Teilnahme an der Generalversammlung ist eine gesonderte Vollmacht notwendig.
Ja, wenn du zuvor die Vollmacht erteilt hast.
Zur Vollmacht: Wenn du jemanden bevollmächtigen möchtest, deine Mitgliedschaftsangelegenheiten zu vertreten, erteile dieser Person schriftlich eine entsprechende Vollmacht. Falls du möchtest, dass die Vollmacht bei der Prokon eG hinterlegt wird, sende das unterschriebene Original per Post an:
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
Ein Musterformular für die Erteilung einer Vollmacht findest du in unserem Mitgliederportal.
Hinweise für den Vollmachtgeber: Die Vollmacht beinhaltet auch die Befugnis zum Empfang von Post. Bitte gib im Formular an, ob die Post an den Bevollmächtigten oder an dich (das Mitglied) gesendet werden soll. Falls du keine Angabe machst, wird der Schriftverkehr über den Bevollmächtigten geführt. Änderungen zur Postzustellung kannst du jederzeit durch ein formloses Schreiben vornehmen lassen.
Hinweise für den Bevollmächtigten: Bei der Ausübung der Vollmacht muss ein Identitätsnachweis bei der Prokon eG eingereicht werden, z.B. eine Kopie des Personalausweises.
Achtung: Diese Vollmacht berechtigt nicht zur Vertretung in der Generalversammlung. Für die Teilnahme an der Generalversammlung ist eine gesonderte Vollmacht notwendig.
Wenn du das Musterformular der Prokon eG zur Vollmachterteilung genutzt hast, bleibt die Vollmacht auch nach deinem Tod gültig. Der/die Bevollmächtigte bleibt handlungsfähig, solange die Erbberechtigten die Vollmacht nicht widerrufen und bis die Mitgliedschaft endet.
Mehrere Erben, die über den Nachlass gemeinsam verfügen, müssen uns jeweils eine formlose, unterschriebene und mit einer aktuellen Adresse versehene Erbannahme zusenden. Alternativ einen gut lesbaren Scan oder eine Kopie des Personalausweises.
Es empfiehlt sich einen Erben mit der Vertretung der Erbengemeinschaft im Erbfall zu bevollmächtigen. Diese Nachlassvollmacht muss von allen Erben unterzeichnet werden.
Bei der Mitteilung der Bankverbindung, sollte sich die Erbengemeinschaft auf ein Bankkonto einigen und dieses von allen Erben unterschrieben der Prokon eG zukommen lassen.
Die Erbengemeinschaft kann das geerbte Geschäftsguthaben auf die einzelnen oder auf einen Erben aufteilen. Dies ist möglich durch eine Übertragung. Gerne beraten wir Sie darüber telefonisch.
Du kannst deine Mitgliedschaft jeweils zum Ende des Geschäftsjahres (31. Dezember) mit einer Frist von drei Jahren kündigen. Reiche dafür bitte schriftlich (im Original unterschrieben per Post) deine Kündigung ein. Du hast auch die Möglichkeit, nur einen Teil deiner Anteile zu kündigen oder deine Anteile auf jemand anderen zu übertragen.
Ja, eine Kündigung kann innerhalb der dreijährigen Kündigungsfrist und vor ihrem Wirksamwerden zurückgenommen werden. Dies kannst du im Mitgliederportal unter „Meine Mitgliedschaft“ erledigen.
Im Todesfall geht deine Mitgliedschaft mitsamt dem Geschäftsguthaben auf deine Erben über. Die Mitgliedschaft bleibt bestehen und es kann eine Übertragung des Geschäftsguthabens auf die Erben oder Dritte erfolgen, ohne dass die Mitgliedschaft endet.
Satzung der Prokon eG
Beitrittserklärung der Prokon eG
Broschüre über die Vorteile und den Impact einer Mitgliedschaft