Im Vorfeld der Generalversammlung 2025 hat der Verein Freunde von Prokon (FvP) einen Adressdatensatz von Prokon-Mitgliedern angefordert und erhalten. Dies ist im Rahmen der Mitbestimmung und Gewinnung von Quoren zulässig (u. a. §10 und §23 der Prokon-Satzung).
Diese Adressen kann der Verein FvP verwenden, um Prokon-Mitglieder schriftlich zu kontaktieren.
Möglichkeit des Widerspruchs
Prokon-Mitglieder, die keine Post vom FvP erhalten wollen, können der Adressverwendung widersprechen. Einfach den Widerspruch direkt senden an:
Freunde von Prokon e.V.
Postfach 101221
44542 Castrop-Rauxel
In der Vergangenheit ist bekannt geworden, dass auch Prokon-Mitglieder angeschrieben wurden, die dem Verein bereits eine weitere Verwendung ihrer Adresse untersagt hatten. Laut Aussage des Vereins führt dieser keine sogenannte "Blacklist", sondern löscht im Falle eines Widerspruchs Adressen aus seinem Verteiler. Im Zuge einer neu angeforderten Mitgliederliste würde aber kein Abgleich mit gelöschten Adressen stattfinden.
Für Beschwerden ist in solchen Fällen der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Kontaktdaten unter: www.ldi.nrw.de/kontakt
Mo. & Di.: 8:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr
Mi.: 8:00 – 12:00 Uhr
Do.: 13:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 8:00 – 12:00 Uhr