Ziel der Aktion
Überzeugte Mitglieder der Prokon eG (nachfolgend „Werber“ genannt) begeistern Freunde, Nachbarn, Kollegen, Verwandte, Familienangehörige oder andere Personen (nachfolgend „Geworbener“ genannt) von einer Mitgliedschaft in einer der größten deutschen Energiegenossenschaften.
Verantwortung des Werbers/der Werberin
Der Werber oder die Werberin stellt sicher, dass die Empfänger der Prokon-Empfehlung grundsätzlich mit dem Erhalt einer Empfehlungsnachricht einverstanden sind und sich von der Mitglieder-werben-Mitglieder-Aktion nicht belästigt fühlen.
Individueller Empfehlungslink und Datenschutz
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Voraussetzungen für die Prämienauszahlung
Der Werber/die Werberin muss sowohl zum Zeitpunkt des Versands der Empfehlung als auch zum Zeitpunkt des Eingangs der Beitrittserklärung des Geworbenen selbst Mitglied der Prokon eG und volljährig sein.
Der Werber/die Werberin gibt zur Legitimation seine/ihre Prokon-Mitgliedsnummer sowie seinen/ihren Vor-und Nachnamen an.
Der Werber/die Werberin handelt nicht zu gewerblichen Zwecken.
Die Empfehlung erfolgt ausschließlich über den Versand des online auf der Website www.prokon.energy generierten individuellen Empfehlungslinks an die Geworbene/den Geworbenen.
Bei minderjährigen Beitrittskandidaten und -kandidatinnen muss die Beitrittserklärung zusätzlich von dem oder den Erziehungsberechtigen (gesetzliche Vertreter) unterschrieben werden und ein entsprechender Nachweis der Erziehungsberechtigung der postalischen Übersendung beigefügt werden.
Der/die Geworbene muss seinen/ihren Beitritt über den Aufruf des individuellen Empfehlungslinks im dafür vorgesehenen Online-Formular erklären.
Die daraus erstellte Beitrittserklärung/Beteiligungserklärung muss der/die Geworbene innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Empfehlung ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Prokon eG senden. Für die Einhaltung der Frist gilt das Datum des Posteingangs bei Prokon. Nach dieser Frist eingehende Beitrittserklärungen des/der Geworbenen sind für alle Beteiligten nicht mehr prämienberechtigt.
Der/die Geworbene darf weder zum Zeitpunkt der Empfehlung noch zum Zeitpunkt des Beitritts Mitglied bei Prokon eG sein oder bereits eine Beitrittserklärung eingereicht haben.
Ein Anspruch auf Auszahlung der Prämie (an Werberinnen, Geworbene oder beide) besteht nur, wenn die geworbene Person noch nicht Mitglied in der Prokon eG ist und für die gezeichneten Geschäftsanteile neues Kapital in die Genossenschaft eingezahlt wird. Somit gelten alle Teil- bzw. Komplettübertragungen von Mitgliedern an Mitglieder oder Neumitglieder sowie alle Teil- bzw. Komplettübertragungen im Rahmen eines Erbfalls an Mitglieder bzw. Neumitglieder, nicht als Empfehlungen und sind demzufolge auch nicht prämienberechtigt.
Der Beitritt des/der Geworbenen und somit die Mitgliedschaft wird erst durch die Zulassung durch den Vorstand der Prokon eG wirksam.
Die vom Neumitglied gezeichneten Geschäftsanteile sind nach Gesetz und Satzung voll eingezahlt.
Die Prämie wird dann ausbezahlt, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und von dem oder den definierten Prämienempfängern (Werberin, Geworbener oder beide) eine gültige Bankverbindung (IBAN) vorliegt.
Informationen zur Prämienauszahlung
Die Höhe der zu zahlenden Prämie nach erfolgreicher Empfehlung aus der Mitglieder-werben-Mitglieder-Aktion richtet sich nach der Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile des geworbenen Neumitglieds bei der Prokon eG.
Die Mindestbeteiligung beträgt ein Geschäftsanteil in Höhe von 50 Euro.
Anzahl Geschäftsanteile | MwM-Prämie |
---|---|
Zeichnung von 1 bis 4 Geschäftsanteilen | 20 € |
Zeichnung von 5 bis 9 Geschäftsanteilen | 30 € |
Zeichnung von 10 bis 49 Geschäftsanteilen | 80 € |
Zeichnung von 50 bis 99 Geschäftsanteilen | 100 € |
ab 100 Geschäftsanteilen | 150 € |
Die Prämie ist nicht mit anderen/weiteren Prämienaktionen o. ä. kombinierbar. Sie wird ausschließlich per Überweisung ausgezahlt. Sie kann nicht in bar ausgezahlt oder anderweitig verrechnet werden.
Wird eine Person mehrfach empfohlen, so erhält die zuerst eingegangene Beitrittserklärung den Anspruch auf Auszahlung der Prämie.
Sonstige Regelungen
Die Teilnahme an der Mitglieder-werben-Mitglieder-Aktion ist freiwillig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Prokon eG behält sich vor, die Aktion jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden. Mit der Teilnahme an der Aktion erkennen Werberinnen und Geworbene die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an.
Durch die Empfehlung eines Neumitglieds wird weder ein Makler-, Arbeits-, Handelsvertreter-, Kommissionärs- oder sonstiges, über die Teilnahme an der Mitglieder-werben-Mitglieder-Aktion hinausgehendes Rechtsverhältnis zwischen dem/der Werber/in und der Prokon eG begründet. Der/die Werber/in ist insbesondere nichtberechtigt, im Namen oder auf Rechnung der Prokon eG rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
Die Prokon eG behält sich vor, im Falle der widerrechtlichen Erlangung einer Prämie, die Rückzahlung der ausgezahlten Prämie oder ggf. Wertersatz zu verlangen.
Stand: Juni 2021
Mo. & Di.: 8:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr
Mi.: 8:00 – 12:00 Uhr
Do.: 13:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 8:00 – 12:00 Uhr