Deine Mitgliedschaft bei Prokon gilt dein ganzes Leben lang – und darüber hinaus. Auch wenn es kein angenehmes Thema ist, beschäftigt viele Mitglieder die Frage, wie sie im Alter oder am Lebensende mit ihren Anteilen umgehen möchten. Hier haben wir dir alle Informationen zusammengestellt.
Als Mitglied kannst du jederzeit problemlos dein Geschäftsguthaben durch einen schriftlichen Vertrag auf eine andere Person übertragen, die bereits Mitglied bei Prokon ist oder wird. Du kannst auch einen Teil deines Geschäftsguthabens übertragen und damit die Anzahl deiner Geschäftsanteile verringern.
Mitteilung an uns
Mitteilung an uns, mit folgenden Informationen:
Name und Anschrift des übertragenden Mitglieds
Mitglieds-Nr. des übertragenden Mitglieds
Handelt es sich um eine Teilübertragung oder vollständige Übertragung des Geschäftsguthabens?
das zu übertragende Geschäftsguthaben in Euro
Name und Anschrift des Empfängers
Mitglieds-Nr. des Empfängers (sofern vorhanden bzw. bekannt)
Formular unterschreiben
Sobald uns die Angaben vorliegen, schicken wir ein vorausgefülltes Formular zur Übertragung wahlweise an dich als übertragendes Mitglied oder an die Empfängerin bzw. den Empfänger des Geschäftsguthabens. Zur wirksamen Ausführung der Übertragung, sende das durch beide Vertragsparteien unterschriebene Übertragungsformular im Original bitte per Post an:
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
Zulassung durch Vorstand
Die Übertragung deines Geschäftsguthabens wird wirksam, sobald der Vorstand die Zulassung des Beitritts der Empfängerin bzw. des Empfängers zur Prokon eG oder die Übernahme weiterer Geschäftsanteile genehmigt.
Ja, das ist möglich. Wenn du jemanden bevollmächtigen möchtest, deine Mitgliedschaftsangelegenheiten zu vertreten, erteile dieser Person schriftlich eine entsprechende Vollmacht. Falls du möchtest, dass die Vollmacht bei der Prokon eG hinterlegt wird, sende das unterschriebene Original per Post an:
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
Ein Musterformular für die Erteilung einer Vollmacht findest du im Mitgliederportal.
Hinweise für den Vollmachtgeber: Die Vollmacht beinhaltet auch die Befugnis zum Empfang von Post. Bitte gib im Formular an, ob die Post an den Bevollmächtigten oder an dich (das Mitglied) gesendet werden soll. Falls du keine Angabe machst, wird der Schriftverkehr über den Bevollmächtigten geführt. Änderungen zur Postzustellung kannst du jederzeit durch ein formloses Schreiben vornehmen lassen.
Hinweise für den Bevollmächtigten: Bei der Ausübung der Vollmacht muss ein Identitätsnachweis bei der Prokon eG eingereicht werden, z.B. eine Kopie des Personalausweises.
Achtung: Diese Vollmacht berechtigt nicht zur Vertretung in der Generalversammlung. Für die Teilnahme an der Generalversammlung ist eine gesonderte Vollmacht notwendig.
Ja, wenn du zuvor die Vollmacht erteilt hast.
Zur Vollmacht: Wenn du jemanden bevollmächtigen möchtest, deine Mitgliedschaftsangelegenheiten zu vertreten, erteile dieser Person schriftlich eine entsprechende Vollmacht. Falls du möchtest, dass die Vollmacht bei der Prokon eG hinterlegt wird, sende das unterschriebene Original per Post an:
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
Ein Musterformular für die Erteilung einer Vollmacht findest du in unserem Mitgliederportal.
Hinweise für den Vollmachtgeber: Die Vollmacht beinhaltet auch die Befugnis zum Empfang von Post. Bitte gib im Formular an, ob die Post an den Bevollmächtigten oder an dich (das Mitglied) gesendet werden soll. Falls du keine Angabe machst, wird der Schriftverkehr über den Bevollmächtigten geführt. Änderungen zur Postzustellung kannst du jederzeit durch ein formloses Schreiben vornehmen lassen.
Hinweise für den Bevollmächtigten: Bei der Ausübung der Vollmacht muss ein Identitätsnachweis bei der Prokon eG eingereicht werden, z.B. eine Kopie des Personalausweises.
Achtung: Diese Vollmacht berechtigt nicht zur Vertretung in der Generalversammlung. Für die Teilnahme an der Generalversammlung ist eine gesonderte Vollmacht notwendig.
Wenn du das Musterformular der Prokon eG zur Vollmachterteilung genutzt hast, bleibt die Vollmacht auch nach deinem Tod gültig. Der/die Bevollmächtigte bleibt handlungsfähig, solange die Erbberechtigten die Vollmacht nicht widerrufen und bis die Mitgliedschaft endet.
Leider können wir keine individuellen Vereinbarungen für den Erbfall treffen, da dies weder durch unsere Satzung noch durch das Genossenschaftsgesetz erlaubt ist. Wenn du Vorsorge für den Erbfall treffen möchtest, empfehlen wir dir, rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen. Die Prokon eG darf eine solche Beratung nicht anbieten.
Neben der Sterbeurkunde benötigen wir einen amtlichen Erbnachweis. Zu amtlichen Erbnachweise zählen z.B. der Erbschein, eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll, europäisches Nachlasszeugnis. Die Erbnachweise kannst du beim zuständigen Amtsgericht / Nachlassgericht beantragen.
Wir bitten dich, die Erbnachweise an folgende Adresse zu senden:
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
Mehrere Erben, die über den Nachlass gemeinsam verfügen, müssen uns jeweils eine formlose, unterschriebene und mit einer aktuellen Adresse versehene Erbannahme zusenden. Alternativ einen gut lesbaren Scan oder eine Kopie des Personalausweises.
Es empfiehlt sich einen Erben mit der Vertretung der Erbengemeinschaft im Erbfall zu bevollmächtigen. Diese Nachlassvollmacht muss von allen Erben unterzeichnet werden.
Bei der Mitteilung der Bankverbindung, sollte sich die Erbengemeinschaft auf ein Bankkonto einigen und dieses von allen Erben unterschrieben der Prokon eG zukommen lassen.
Die Erbengemeinschaft kann das geerbte Geschäftsguthaben auf die einzelnen oder auf einen Erben aufteilen. Dies ist möglich durch eine Übertragung. Gerne beraten wir Sie darüber telefonisch.
Mach mit bei unseren Beiräten
Bring dich in deine Genossenschaft aktiv mit ein und mach bei unseren regionalen Beiräten mit!
Generalversammlung
– deine Stimme zählt!
Prokon Dialog – Sprich mit!
Der Prokon-Dialog ist das direkte Gesprächsformat zwischen Mitgliedern der Genossenschaft und dem Prokon-Vorstand. Dieses Format findet mehrmals im Jahr, in der Regel als Videokonferenz statt.
Mo. & Di.:
08:00 bis 12:00 Uhr &
13:00 bis 16:00 Uhr
Mi. & Fr.:
08:00 bis 12:00 Uhr
Do.:
13:00 bis 18:00 Uhr