Niedrigere Netzentgelte in Regionen mit viel Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
Die Prokon eG bietet ihren Stromkundinnen und Stromkunden 100 % Windstrom aus eigenen Windparks an. Doch auch als genossenschaftliche Stromanbieterin sind wir bei der Entwicklung unserer Strompreise an bestimmte Vorgaben und Abgaben des Strommarktes gebunden und haben diese laufend im Blick. Vor Kurzem kündigten beispielsweise die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW an, die Umlagen auf die Netzentgelte anzuheben. Nachdem Anfang des Monats viele Medien über sinkende Netzentgelte berichteten, wurden am 25. Oktober steigende Abgaben und Umlagen veröffentlicht. Damit ist zu befürchten, dass die Stromkosten im Jahr 2025 tendenziell doch leicht steigen könnten.
Besonders die sogenannte NEV-Umlage, die ab dem kommenden Jahr „Aufschlag für besondere Netznutzung" heißt, steigt deutlich von 0,643 Cent auf 1,558 Cent pro Kilowattstunde. Der Aufschlag für besondere Netznutzung fließt in einen Topf, aus dem Netzbetreiber entlastet werden, die wegen des Ausbaus der erneuerbaren Energien besonders viel investieren müssen. Über den Aufschlag sollen diese Mehrkosten auf alle Stromverbraucher bundesweit verteilt werden. Auch die Offshore Netzumlage (von 0,656 ct/KWh auf 0,816 ct/kWh) und die KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)-Umlage (von 0,275 ct/kWh auf 0,277 ct/kWh) steigen im kommenden Jahr und wirken sich auf den Strompreis aus.
Demgegenüber stehen teilweise sinkende Netzentgelte. Stromlieferanten zahlen die Netzentgelte als eine Art Gebühr an die Netzbetreiber, also den Eigentümern der Leitungen, durch welche die Lieferanten ihre Energie schicken. Diese Kosten werden über die Stromrechnung an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Während einige Regionen nun von einer Senkung profitieren, müssen andere Haushalte mehr zahlen.
In dünn besiedelten Regionen wird viel Geld in den Ausbau des Stromnetzes und der erneuerbaren Energien (Photovoltaik- und Windenergieanlagen) gesteckt, was wiederum hohe Kosten verursacht. Diese Kosten werden unter anderem durch die Netzentgelte bezahlt. Diese wurden bislang auf die Verbraucherinnen und Verbraucher in den entsprechenden Bundesländern weitergegeben, während Haushalte in Bundesländern ohne großen Ausbau erneuerbarer Energien niedrigere Netzentgelte zahlten.
Da alle von dem Ausbau profitieren, sollen laut Bundesnetzagentur nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell belastet werden, die in den entsprechenden Regionen wohnen. Daher hat die Behörde einen Ausgleichsmechanismus eingeführt, der eine gerechtere Kostenverteilung auf alle Haushalte der Bundesrepublik vorsieht. Die bestehende Regelung wird jetzt bürokratiearm und rechtssicher ergänzt. Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher gegenüber.
Mit der Veröffentlichung der ersten Entgelte der großen Regionalversorger zeigte sich bereits in den letzten Tagen die entlastende Wirkung der Festlegung. Gerade in Flächenländern mit viel Wind- und/oder Solarenergie sinken im Jahr 2025 die Netzentgelte.
Auch Prokon hat in der Vergangenheit immer wieder auf die ungerechte Verteilung der Netzentgelte hingewiesen. Während in Bundesländern wie beispielsweise Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die Netzentgelte durch die große Anzahl Erneuerbarer-Energien-Anlagen sehr hoch waren, zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher in Bayern deutlich weniger. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts von 4.000 Kilowattstunden im Jahr, liegt das Netzentgelt in Schleswig-Holstein aktuell bei 549 Euro. Im nördlichsten Bundesland ist es damit am höchsten während dagegen in Bayern derselbe Haushalt im Schnitt 423 Euro zahlt. Dies wird jetzt durch die neue Regelung der Bundesnetzagentur angeglichen. Die Prokon-Genossenschaft begrüßt die neue Regelung ausdrücklich und wird diese Kostensenkungen an ihre Kundinnen und Kunden in den betroffenen Bundesländern selbstverständlich weitergeben. Gleiches gilt allerdings auch für steigende Kosten bei den Abgaben und Umlagen.